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SECURITIES TRADING REPORTING (STR)
WERTPAPIERHANDELSMELDUNG NACH § 9 WERTPAPIERHANDELSGESETZ |
- Dateiübertragung via Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin möglich
- MiFID-Konform
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| Nach § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die zum Kreis der
Meldepflichtigen gehörenden Finanzinstitutionen im Sinne des Gesetzes
bestimmte Geschäftsaktivitäten in Wertpapieren an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. |
Mit der SECTRAS-STR-Komponente steht den Meldepflichtigen eine in
moderner Architektur und Technologie konzipierte und umgesetzte
Komponente zur Verfügung, die die notwendigen Meldungen aus dem börsentäglich
anfallenden Geschäftsdaten vollautomatisch generiert und ohne
Eingriff des Anwenders an die zuständigen Empfänger überträgt.
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| Auszug aus dem Funktionsumfang |
- STR-General Input Interface
- Verifizierung der Meldepflichtigkeit des Geschäftsvorfalls
- Protokollierung der Nichtmeldepflichtigkeit
- Generierung der Meldedatensätze
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